Ordentliche Kirchengemeindeversammlung
Die Stimmberechtigten der röm.-kath. Kirchgemeinde Wallisellen werden eingeladen auf
Dienstag, 24. November 2026, 19.30 Uhr
zur ordentlichen Kirchgemeindeversammlung im
Pfarreizentrum St. Antonius, Alpenstrasse 5, 8304 Wallisellen
Traktanden
- Wahl der Stimmenzählenden
- Abnahme des Budget 2027 und Festsetzung des Steuerfusses 2027
- Teilrevision der Besoldungsverordnung
- Anfragen gemäss § 23 KGR
Im Anschluss an die ordentliche Versammlung wird aus der Synode, der Kirchgemeinde und den
Pfarreien berichtet.
Die Akten liegen ab dem 5. November 2026 in den Pfarreisekretariaten in Wallisellen und Dietlikon
zur Einsicht auf. Sämtliche Informationen sind auch auf der Seite der Kirchgemeinde Wallisellen abrufbar.
Stimmberechtigt sind die auf dem Gebiet der Politischen Gemeinden Wallisellen, Dietlikon
und Wangen–Brüttisellen niedergelassenen Mitglieder der Römisch-katholischen
Körperschaft des Kantons Zürich, welche das 18. Altersjahr erfüllt haben und im Besitz des
Schweizer Bürgerrechtes oder der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung B, C und C1
sind. Nichtstimmberechtigte sind als Gäste der Versammlung willkommen.
Anfragen sind spätestens zehn Arbeitstage vor der Kirchgemeindeversammlung der
Präsidentin der Kirchenpflege Wallisellen schriftlich einzureichen.
Kirchenpflege Wallisellen